CBD-Produkte aus den MEDICON Apotheken: Rezeptfrei

Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen ist für Lebensmittel (und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel) grundsätzlich verboten. Lebensmittel dürfen allenfalls gesundheitsbezogen beworben werden. Und zwar dann, wenn eine entsprechende gesundheitsbezogene Angabe wissenschaftlich bewiesen und von der EU zugelassen ist. Spannender sehe es etwa bei Produkten wie Hanfsamenöl, Hanfbier …

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